Pool und Recht: Alles rund um Pool-Genehmigungen

Die gute Nachricht vorab: Die meisten Privatpools brauchen keine Genehmigung! Nur in ganz seltenen Ausnahmefällen sieht die Landesbauordnung eine Pool-Genehmigung vor. Das betrifft vor allem außergewöhnlich große (mehr als 100 m³) oder indoor liegende Pools. Erfahrungsgemäß sind das in der Regel < 1 % aller Pools. Als Marktführer und mehrfacher Testsieger für Kundenzufriedenheit empfehlen wir Ihnen, sich entspannt zurückzulehnen und sich auf Ihren neuen Pool zu freuen. Weiterlesen brauchen Sie nur, falls Sie ein besonders großes Bauprojekt vorhaben. Dann helfen wir Ihnen während der Planungsphase mit allen Details zu ggf. benötigten Genehmigungen.

Welche Kriterien beeinflussen die Genehmigungspflicht?

Die entsprechenden Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland, daher ist die Landesbauordnung der erste Anlaufpunkt für Informationen. Die meisten Bundesländer orientieren sich an der Musterbauordnung. Laut Musterbauordnung (MBO § 61, Nr. 10a) sind Pools bis 100 m³ verfahrensfrei, d. h. dafür brauchen Sie keine Pool-Genehmigung. Das ist für die meisten Privatpools mehr als ausreichend. 

Über die Notwendigkeit einer Pool-Genehmigung entscheiden verschiedene Kriterien. Hier ist eine kleine Übersicht der wichtigsten Punkte. 

  • Größe: In der Regel gilt, dass ein Schwimmbecken mit einer Wasserfläche von mehr als 100 Quadratmetern einer Baugenehmigung bedarf (nicht zu verwechseln mit den oben genannten 100 Kubikmetern Volumen).
  • Tiefe: Die genaue Tiefe, ab wann eine Genehmigung notwendig ist, variiert zwischen den unterschiedlichen Bundesländern. Die übliche Tiefe von ca. 1,50 m ist in der Regel kein Problem.
  • Der Abstand des Pools zu Nachbargrundstücken und öffentlichen Wegen kann ebenfalls eine Rolle bei der Frage, ob eine Pool-Genehmigung notwendig ist, spielen. Grund hierfür ist, dass der Poolbau Lärm und Sichtbeeinträchtigungen für die Nachbarn mit sich bringen kann. Ein Mindestabstand zu den angrenzenden Grundstücken ist daher oftmals vorgeschrieben. Die genauen Abstandsvorschriften sind jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und sollten in jedem Fall vor Baubeginn überprüft werden.
  • Pools im Innenbereich: Indoor-Pools benötigen auf jeden Fall eine Pool-Genehmigung.

Wir empfehlen Ihnen, sich bei großen Bauvorhaben oder ungewöhnlichen Umständen bei der zuständigen Gemeinde zu informieren, ob für den geplanten Pool eine Genehmigung erforderlich ist. Zudem sollte vor der Planung eines Pools ein Blick in den aktuellen Bebauungsplan geworfen werden, da dieser auch Hinweise auf mögliche Einschränkungen oder Vorgaben geben kann.

Unser Tipp: Weil sich die meisten Poolbesitzer innerhalb von drei Jahren nach dem Bau ohnehin für eine Poolüberdachung oder einen Rollladen entscheiden, sollten Sie eine Poolabdeckung bei Ihrem Fertigpool direkt mitbestellen, denn damit verringern Sie die Betriebskosten deutlich. Außerdem ist Ihr Pool vor Schmutzeintrag besser geschützt.

Der richtige Weg zum Antrag

Bei der Planung eines eigenen Pools ist die ordnungsgemäße Beantragung und Erlangung der Pool-Genehmigung unerlässlich. Hierbei gibt es einige Punkte, die Sie beachten sollten, um diesen Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Wichtig ist, eine vollständige Dokumentation vorzulegen. Je nach den Vorgaben des Bauamtes sind Skizzen, Lagepläne und Bebauungspläne einzureichen. Ebenso können ausführliche Erläuterungen zu den Sicherheitskonzepten des Pools als Schutz für Nichtschwimmer (z. B. durch eine Sicherheits-Abdeckung) notwendig sein. POOL-SYSTEMS kann Sie hierbei umfassend beraten und bietet Ihnen Unterstützung bei der Zusammenstellung dieser Dokumentation.

Es ist zu empfehlen, frühzeitig und umfassend mit den zuständigen Behörden in Kontakt zu treten. Schildern Sie Ihre Pläne und lassen Sie sich erklären, welche Unterlagen für die Pool-Genehmigung erforderlich sind. Denken Sie daran, dass die Beantragung bzw. Bearbeitung von behördlicher Seite aus einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Letztlich sollten Sie auch die Nachbarn in die Planung einbeziehen. Bei einem Pool handelt es sich um eine Baumaßnahme, die das Umfeld beeinflusst. Daher ist es empfehlenswert, das Vorhaben frühzeitig mit den Anwohnern zu besprechen und eventuelle Bedenken auszuräumen.

Mit welchen Gebühren müssen Sie rechnen?

Wenn Sie eine Pool-Genehmigung beantragen möchten, gibt es einige Kosten, die Sie im Auge behalten sollten: 

  • Genehmigungsgebühren: Meistens werden keine Kosten für eine Bewilligung der Pool-Genehmigung erhoben. Da die Gebühren aber vom Bauamt und der Gemeinde abhängen, kann es zu geringen Beträgen kommen.
  • Architekt oder Sachverständiger: Je nach Anforderungen Ihrer Gemeinde müssen Sie möglicherweise einen zugelassenen Architekten oder Sachverständigen hinzuziehen, um Pläne zu erstellen oder zu überprüfen.
  • Baukosten: Grubenbau, Vorbereitung des Untergrunds und Betonierarbeiten verursachen Kosten. 
  • Laufende Betriebskosten: Vergessen Sie nicht, die laufenden Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung Ihres Pools zu berücksichtigen. Dazu zählen Kosten für Wasser, Strom, Reinigung und Wartung. Mit einer effizienten Poolheizung, z. B. einer Pool-Wärmepumpe mit Inverter, und einer Poolüberdachung können Sie die Heizkosten erheblich senken.

Es ist ratsam, Ihr Budget vor dem Start des Projekts sorgfältig zu planen und einen Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben zu berücksichtigen. Als Marktführer und Testsieger bei POOL-SYSTEMS stehen wir Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie bei diesem Prozess.

Fristen und Wartezeiten

Die Fristen und Wartezeiten für Ihre Pool-Genehmigung variieren je nach Bundesland und Gemeinde. Am besten stellen Sie den Bauantrag möglichst früh

In der Regel dauert das Verfahren zwischen vier bis zwölf Wochen.

In den meisten Fällen wird der Poolbau auch genehmigungsfrei sein, beispielsweise wenn der Pool unterhalb einer bestimmten Größe bleibt. Trotzdem ist es ratsam, die zuständige Behörde vor Baubeginn zu informieren.

Tipp: Seien Sie präzise in Ihren Angaben gegenüber den Behörden, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Bereiten Sie die notwendigen Unterlagen sorgfältig vor. 

Baugenehmigung für Pool nicht erhalten: Was können Sie tun?

Wenn Sie eine Pool-Genehmigung nicht erhalten haben, können Sie dennoch eine Reihe von Schritten unternehmen, um die Situation zu verbessern:

Schritte Erläuterung
Den Ablehnungsbescheid prüfen Achten Sie genau auf die Gründe für die Ablehnung. In manchen Fällen können gewisse Änderungen an Ihrem Vorhaben die Genehmigung erlauben.
Anpassungen vornehmen Sollte die Genehmigung aufgrund von bestimmten Aspekten wie dem Standort des Pools verweigert werden, können Modifikationen an dem ursprünglichen Plan eventuell die Genehmigung möglich machen.
Gespräch mit der Behörde suchen In manchen Fällen kann ein direktes Gespräch mit der zuständigen Behörde Klarheit über die genauen Anforderungen für eine Pool-Genehmigung bringen. So können Sie Ihr Vorhaben an die gegebenen Richtlinien anpassen und erneut einen Antrag stellen.
Rechtsbeistand einholen Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Pool-Genehmigung unrechtmäßig abgelehnt wurde, kann der Beistand eines Rechtsanwaltes sinnvoll sein. Dieser kann den Ablehnungsgrund prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

Nach erfolgreicher Planung: Pool bauen und entspannen

Mit POOL-SYSTEMS als dem mehrfachen Testsieger für Kundenzufriedenheit an Ihrer Seite werden Sie schon bald in Ihrem eigenen Skimmerpool oder Überlaufpool schwimmen können! Mit der richtigen Unterstützung können alle rechtlichen Anforderungen bei größeren Bauprojekten leicht gemeistert werden, sodass Sie sich unbeschwert auf die Freude konzentrieren können, die ein eigener Pool mit sich bringt.

Erlauben Sie sich, von einem Leben mit eigenem Pool zu träumen – einem Ort der Entspannung, des Vergnügens und der unvergesslichen Familienmomente. Stellen Sie sich die sonnigen Tage vor, an denen Sie die Frische des Wassers genießen, oder die lauen Abende, die Sie am Poolrand verbringen. Dies alles ist mit einem Pool-Komplettset von POOL-SYSTEMS greifbar nah!

FAQ für Pool-Genehmigung

Braucht man für einen Pool eine Baugenehmigung?

In den allermeisten Fällen brauchen Sie keine Baugenehmigung für einen Einbaupool. Lediglich in Ausnahmefällen wie sehr großen Pools mit mehr als 100 m³ kann eine Pool-Genehmigung notwendig sein. Die Regelungen zur Erteilung einer Baugenehmigung können von Bundesland zu Bundesland und sogar von Kommune zu Kommune variieren.

Von Seiten von POOL-SYSTEMS können wir Ihnen dabei selbstverständlich gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen. Kontaktieren Sie uns für Ihr Bauvorhaben und wir besprechen mit Ihnen die Details zu Ihrem Traumpool. Sehr wahrscheinlich wird keine Pool-Genehmigung notwendig sein.

Wie kann ich eine Pool-Genehmigung erhalten?

Um eine Pool-Genehmigung zu erhalten, müssen Sie verschiedene Schritte befolgen. Zunächst sollten Sie sich bei Ihrer örtlichen Baubehörde erkundigen, welche Genehmigungen und Vorschriften für den Bau eines Pools gelten. In der Regel müssen Sie bei kleinen Pools (< 100 m³) im Garten keine Pool-Genehmigung einholen. Dennoch sollten Sie das Bauamt informieren. Ab einem Volumen von 100 m³ müssen Sie meistens einen Bauantrag einreichen und bestimmte Auflagen erfüllen, etwa Sicherheitsvorkehrungen für Kinder oder Mindestabstände zu Grundstücksgrenzen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen und Pläne vorbereitet haben, bevor Sie den Antrag einreichen.

Wie lange dauert die Bearbeitung einer Pool-Genehmigung?

Die Bearbeitungszeit für eine Pool-Genehmigung kann je nach Standort und örtlicher Baubehörde variieren. In der Regel kann es jedoch mehrere Wochen dauern, bis Ihr Antrag vollständig bearbeitet und genehmigt wird. Dies liegt daran, dass die Behörden verschiedene Aspekte prüfen müssen, etwa die Einhaltung von Bauvorschriften, die Sicherheit des Pools und die Auswirkungen auf die umliegenden Nachbarn. Es ist wichtig, Geduld zu haben und eventuelle Rückfragen der Baubehörde zeitnah zu beantworten, um den Genehmigungsprozess zu beschleunigen.

Welche Bauvorschriften gelten für den Bau eines Pools?

Die Bauvorschriften für den Bau eines Pools können je nach Standort variieren. Unabhängig davon sollten Sie jedoch bestimmte Sicherheitsvorschriften einhalten, um die Unfallgefahr zu minimieren. Dazu gehören beispielsweise Poolabdeckungen und die Verwendung von rutschfesten Oberflächen rund um den Pool. Darüber hinaus müssen Sie möglicherweise Abstandsregeln zu den Grundstücksgrenzen einhalten und spezifische Anforderungen an die Entwässerung und den Wasserverbrauch beachten. Um sicherzustellen, dass Sie alle Bauvorschriften erfüllen, ist es ratsam, einen Fachmann wie POOL-SYSTEMS hinzuzuziehen, der über das nötige Fachwissen und die Erfahrung verfügt.

Wie weit muss ein Pool von der Grundstücksgrenze entfernt sein?

Beim Bau eines Pools müssen einige Vorschriften berücksichtigt werden, damit es keine Probleme mit den Nachbarn oder dem Baurecht gibt. Die genaue Entfernung von der Grundstücksgrenze kann je nach Bundesland variieren und ist in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt. Des Weiteren spielt die Größe des Pools eine Rolle. Bei größeren Schwimmbecken, die mehr als 100 Kubikmeter Wasser fassen, beträgt der Mindestabstand in der Regel drei Meter zur Grundstücksgrenze. Bei kleineren Pools kann der Abstand auch geringer sein, jedoch sollten Sie darauf achten, dass dadurch keine Lärmbelästigung oder ähnliches für Ihre Nachbarn entsteht.

Wie groß darf der Pool im Garten sein?

In der Regel wird die Größe des Pools nicht von gesetzlichen Vorschriften begrenzt, sondern von Ihrem Garten oder Budget. Wenn Sie einen besonders großen Pool auf Ihrem großzügigen Grundstück wünschen, sind wir Ihnen gern bei der Planung behilflich. Grundsätzlich sollten Sie genügend Platz zwischen dem Pool und den Grenzen Ihres Grundstücks für den Zugang und die Wartung des Pools lassen. Dieser Abstand variiert je nach Bundesland und Kommune, sollte aber mindestens drei Meter betragen. Zudem muss auch der Schutzabstand zu Nachbargebäuden eingehalten werden.

Wie tief darf ein privater Pool in Deutschland sein?

Üblicherweise haben private Pools eine Tiefe zwischen 1,2 und 2 Metern. Normalerweise benötigen Pools, die maximal 1,5 Meter tief sind, keine Genehmigung. Bei tieferen Pools kann eine Genehmigung erforderlich sein; dies legen die jeweiligen Behörden fest.

Gibt es auch Ausnahmen oder Sonderregelungen für den Bau eines Pools?

In der Regel brauchen Sie keine Baugenehmigungen für Ihren Pool. Sollten Spezialfälle vorliegen, kann es durchaus Ausnahmen und Sonderregelungen geben. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie bereits über eine bestehende Genehmigung verfügen, die möglicherweise auch für den Poolbau gilt. Wir helfen Ihnen gern bei der Planung und Umsetzung Ihrer Bauvorhaben und besprechen mit Ihnen, inwiefern Sie Sondergenehmigungen benötigen könnten.

Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf Pool-Genehmigung abgelehnt wurde?

Wenn Ihr Antrag auf Pool-Genehmigung abgelehnt wurde, gibt es mehrere Schritte, die Sie unternehmen können. Zunächst sollten Sie die Gründe für die Ablehnung genau prüfen und verstehen. Möglicherweise wurden bestimmte Bauvorschriften nicht erfüllt oder es sind zusätzliche Informationen erforderlich. In diesem Fall sollten Sie Kontakt mit der Baubehörde aufnehmen und um weitere Informationen bitten. Sie können auch Fachleute bei POOL-SYSTEMS konsultieren, um mögliche Lösungen und Alternativen zu besprechen. Es kann sein, dass Anpassungen an den Plänen oder zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen notwendig sind, um die Genehmigung zu erhalten. Eine enge Zusammenarbeit mit der Baubehörde und Fachleuten kann helfen, eine Lösung zu finden und die Genehmigung zu erhalten.

Brauche ich eine Poolgenehmigung für einen aufblasbaren Pool oder ein Planschbecken?

Nein, für aufblasbare Pools oder kleine Planschbecken brauchen Sie in der Regel keine Genehmigung.

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